Gemäß Artikel 20, Absatz 2, Satz 1 des Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Die Frage aber bleibt: Wo geht sie hin?? Im ,Spiegel’ hieß es erleuchtend: „Demokratie in Deutschland besteht aus einem Wahltag, an dem die Gemeinschaft der Demokraten sich (maßvoll) bemerkbar machen darf, sowie drei Jahren und 364 Tagen, an denen sie zu parieren, Steuern zu zahlen, Sozialprodukt zu erwirtschaften hat. (1.12.1997, S.17, ohne Angabe eines Verfassers) Gemäß Artikel 38, Absatz 1, Satz 2 des Grundgesetzes sind die Abgeordneten des Bundestages an Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. An Weisungen nicht. Aber wie ist es mit Überweisungen? Dem Gewissen unterworfen. Aber wem unterworfen, wenn da keins ist? In Deutschland ist Korrumpierung von Abgeordneten völlig legal, solange man nicht so blöd ist, direkt ihre Stimme zu kaufen, Korrumpierung von Parteien auch, sogar durch juristische Personen, die ja bekanntlich nicht wahlberechtigt sind (Interessen-Verbände, Unternehmen).
Das Schmier- und das Schreipotenzial von Interessengruppen ist von hervorragender Bedeutung, für das Schreipotenzial wiederum haben die Medien weitgehend eine Schlüsselfunktion, mit großem Manipulationspotenzial, und als veröffentlichte Meinung (nicht öffentliche Meinung!) sind sie ein Machtfaktor ohne jegliche demokratische Legitimation, abgesehen von der begrenzten Zustimmung durch freiwilligen Kauf von Zeitungs- oder Zeitschriften-Exemplaren.
